Meldung vom 02.02.2018 um 12:22 Uhr
Rameder erklärt was bei einem Unfall mit Anhängerkupplung zu beachten ist
Von einer Anhängerkupplung ist in der Regel nur der massive Kugelkopf sichtbar. Je nach Konstruktionsprinzip – abnehmbar, schwenkbar, starr, Anhängebock – ist dieser direkt mit einer Traverse unter dem Fahrzeug verschraubt oder verschweißt bzw. per Steckverbindung über eine flexible Aufnahme verbunden. Kommt es zu einem Heckaufprall, bekommen alle verbundenen Komponenten die Wucht der Kollision zu spüren. Somit können praktisch überall Brüche, Risse und Verformungen auftreten.
Selbst nach Bagatell-Unfällen sollte eine Anhängerkupplung deshalb fachkundig untersucht werden. Auch die Funktionsfähigkeit der Elektrik ist zu prüfen, denn Steckdose und Kabel könnten ebenfalls etwas abbekommen haben. Bei höheren Aufprallgeschwindigkeiten oder ungünstigem Unfallwinkel sollte die Anhängerkupplung vorsorglich sogar ganz getauscht werden. Dies gilt selbst dann, wenn äußerlich keine Beschädigungen zu erkennen sind: Denn unbemerkte Haarrisse oder eine verschobene Geometrie können beim Ziehen eines tonnenschweren Anhängers zum Sicherheitsrisiko werden. Eine Materialprüfung inklusive exakter Vermessung wäre alternativ zwar technisch möglich, stünde jedoch kostentechnisch in keinem Verhältnis. Ein „Herumdoktern“ mit Einzelteilen empfiehlt sich bei der Reparatur ebenfalls nicht – lediglich ein intakter Elektrosatz sollte am Fahrzeug belassen werden.
Um eine identische Anhängerkupplung zu erhalten, genügt es, die Informationen auf dem Typenschild abzulesen und sich an die Rameder-Hotline zu wenden: 036473-35 350. Eine weitere Möglichkeit ist die intuitive Suchmaske auf www.kupplung.de. Die Kosten für die neue Anhängerkupplung werden bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung ersetzt – es kommt dabei aber immer auf den konkreten Einzelfall und das vorliegende Unfallgutachten an. Denn leider gibt es auch da so manchen Haken …
Pressekontakt
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